Intermarket Handelssystem Plan


Endgültige Regel: Annahme von Änderungen am Intermarket Trading System Plan zur Erweiterung des ITSComputer Assisted Execution System Verknüpfung mit allen notierten Wertpapieren SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION Release Nr. 34-42212 File Nr. 4-208 Annahme von Änderungen am Intermarket Trading System Plan an Erweitern Sie die ITSComputer Assisted Execution System Verknüpfung mit allen notierten Wertpapieren Agentur: Securities and Exchange Commission. Aktion: Annahme von Änderungen des nationalen Marktplans. Zusammenfassung: Die Securities and Exchange Commission (quotCommissionquot) erlässt Änderungen an dem Plan für das Funktionieren des Intermarket-Handelssystems (quotitS Planquot oder quotPlanquot). Die Änderungen erweitern die ITSComputer Assisted Execution System (quotCAESquot) Verknüpfung auf alle börsennotierten Wertpapiere, einschließlich Non-Rule 19c-3 Wertpapiere. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Katherine A. England, stellvertretender Direktor bei (202) 942-0154 oder Christine Richardson, Rechtsanwältin, (202) 942-0748, Amt für Marktaufsicht, Division of Market Verordnung, Securities and Exchange Commission, 450 Fifth Street, NW Washington, D. C. 20549-1001. Ergänzende Informationen I. Hintergrund und Beschreibung Die Kommission nimmt Änderungen des ITS-Plans zur Erweiterung der ITSCAES-Verbindung der National Association of Securities Dealers, Inc. (quot; NASDquot; ITSCAES) auf alle aufgeführten Wertpapiere an. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Änderungen, die von der Kommission nach Artikel 11Aa3-2 des Securities Exchange Act von 1934 (quotExchange Actquot oder quotActquot) von der Kommission auf eigene Initiative 1 angenommen wurden, notwendig sind, um die gesetzlichen Ziele einer effizienten Durchführung von Wertpapiergeschäften zu fördern und Möglichkeiten für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen. Die Kommission erlässt diese Änderungen erst, nachdem die ITS-Teilnehmer 2 keine Einigung erzielt haben. A. Geschichte von ITS Abschnitt 11A (a) (2) des Börsengesetzes 3 leitet die Kommission unter gebührender Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, des Schutzes der Anleger und der Aufrechterhaltung fairer und ordnungsgemäßer Märkte, Gesetz zur Erleichterung der Einrichtung eines nationalen Marktsystems ("NMSquot") für Wertpapiere im Einklang mit den in Abschnitt 11A (a) (1) des Gesetzes festgelegten Ergebnissen und Zielen des Kongresses. Zu diesen Erkenntnissen und Zielen gehört auch die Verknüpfung aller Märkte für qualifizierte Wertpapiere durch Kommunikations - und Datenverarbeitungsanlagen. quot 4 Am 26. Januar 1978 veröffentlichte die Kommission eine Erklärung über das nationale Marktsystem, in der unter anderem die rasche Entwicklung von Umfassende Marktverbindungs - und Orderrouting-Systeme, um eine effiziente Übertragung von Aufträgen zwischen den verschiedenen Märkten für qualifizierte Wertpapiere zu ermöglichen, sei es an Börsen oder außerbörslich. 5 Insbesondere stellte die Kommission fest, dass ein Intermarket-Order-Routing-System erforderlich war, um Aufträge für den Kauf und Verkauf von mehrfach gehandelten Wertpapieren zu veranlassen, die direkt von einem qualifizierten Markt auf einen anderen Markt direkt und effizient zu übertragen sind Dass die Notwendigkeit, ein neues Intermarket-Order-Routing-System zu entwickeln und umzusetzen, um alle qualifizierten Märkte miteinander zu verknüpfen, vermieden werden könnte, wenn die Teilnahme an der ITS-Marktkopplung, die derzeit entwickelt wird, in angemessener Weise allen qualifizierten Märkten zur Verfügung gestellt wird und alle qualifizierten Märkte dieser Verknüpfung beitreten. quot 7 Wie von der Kommission im März 1978 gefordert, haben verschiedene Börsen 8 gemeinsam mit der Kommission einen "Plan für den Zweck der Errichtung und den Betrieb eines Intermarket Communications Linkage", der heute als ITS-Plan bekannt ist, eingereicht. Am 14. April 1978 stellte die Kommission fest, dass ITS die Grundlage für eine geeignete Marktverknüpfungseinrichtung darstellen könnte, die gemäß Artikel 11 Teil A Absatz 3 Buchstabe b der Akte 9 einen vorläufigen Beschluss erteilt hat, der die Einreichung von Anmeldungen genehmigt (Und alle anderen Selbstregulierungsorganisationen, die vereinbart haben, Teilnehmer am ITS-Plan zu werden), gemeinsam für die Planung, Entwicklung, den Betrieb und die Regulierung des ITS gemäß den Bestimmungen des ITS-Plans für einen Zeitraum von 120 Tagen zu handeln . 10 In der Folgezeit hat die NASD während der Anhörungen der Kommission in Bezug auf die vorgeschlagene Regel 19c-3 nach dem Gesetz 11 Pläne zur Verbesserung ihres Nasdaq-Systems vorgeschlagen, um unter anderem ein computergestütztes Durchführungssystem zu umfassen, das es den teilnehmenden Unternehmen ermöglicht, ihre Aufträge aufzulisten Wertpapiere durch das System zu erhalten, um automatische Ausführungen gegen Zitate von Dritten Market Maker zu erhalten. 12 Dieses System wurde später als CAES bekannt. Die NASD erwägt auch eine automatisierte Schnittstelle zwischen dem ITS und dem CAES (quotITSCAESquot), um die automatisierte Ausführung der von den teilnehmenden Börsen gesendeten Zusagen zu ermöglichen und den Marktteilnehmern, die am erweiterten Nasdaq teilnehmen, zu ermöglichen, Engagements effizient an den Austausch von Märkten für die Ausführung zu leiten. 13 Die Kommission erweiterte später ihre Zulassung für das gemeinsame Funktionieren von ITS 14, wies jedoch auf einige Bedenken in Bezug auf ITS hin, die die ITS-Teilnehmer während der Verlängerungsperiode berücksichtigen müssten. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass die ITS-Teilnehmer, um ITS als Mittel zur Erreichung des Preisschutzes auf einer Marktbörse zu dienen, die Quotenverknüpfung zwischen den von der NASD geregelten ITS - und OTC-Market-Maker implementieren sollten. 15 Die Kommission wies ferner darauf hin, dass die NASD vor Oktober 1980 zu einem ITS-Teilnehmer werden würde, und stellte fest, dass die Kommission, wenn die beabsichtigte ITSCAES-Schnittstelle nicht umgehend umgesetzt wurde, angemessene Maßnahmen ergreifen würde, um die Einbeziehung von Drittanbietern in ITS vorzuschreiben . 16 Am 11. Juni 1980 verabschiedete die Kommission die Regel 19c-3 nach dem Gesetz, die die Handelsbeschränkungen für die meisten neu gehandelten Wertpapiere außerbörslich beseitigte und es den Mitgliedsunternehmen der NYSE und Amex gestattete, Zähler in dem, was damals eine kleine Anzahl von NYSE und Amex gelisteten Wertpapieren. 17 Die Kommission stellte fest, dass die Anwesenheit zusätzlicher Marktmacher (1) Wettbewerbsdruck auf die Primärmarktspezialisten ausüben könnte, was möglicherweise zu einer Verringerung der Spreads in den Regelwerken 19c-3 und (2) zur Schaffung von Anreizen für Märkte zur Verbreitung größerer Zitate führt Tiefe, Liquidität und Kontinuität der Märkte für diese Wertpapiere. 18 Die Kommission wies ferner darauf hin, dass eine effiziente Verknüpfung zwischen den traditionellen Börsengeschäften und den Freiverkehrsmärkten für die Erzielung einer maximalen Interaktion zwischen den verschiedenen Märkten von wesentlicher Bedeutung sei. Die Kommission stellte daher fest, dass sie von der NASD und den ITS-Teilnehmern erwartet, dass sie eine automatisierte Verbindung zwischen dem ITS und dem Nasdaq-System herstelle und der Kommission formelle Statusberichte über die ITS-Nasdaq-Verknüpfung zur Verfügung stelle. 19 Ein Jahr später, nachdem die ITS-Teilnehmer keine Einigung erzielt hatten, veröffentlichte die Kommission eine Veröffentlichung, die vorschlägt, einen Auftrag zu erlassen, der eine automatisierte Schnittstelle zwischen dem ITS und dem erweiterten Nasdaq-System erfordert. 20 Bei der Vorlage des Beschlusses stellte die Kommission fest, dass das ITS aufgrund seiner Fähigkeit, den Marktteilnehmern zu gestatten, Aufträge von einem Markt zum anderen zu senden, mit nationalen Zielen des Marktsystems im Einklang stand und, wenn es effizient mit allen Märkten zusammenhängt, zu einem festen Bestandteil werden könnte Eines nationalen Marktsystems. 21 Die Kommission bekräftigt, dass das Fehlen einer bestehenden Verknüpfung zwischen den Börsen und den OTC-Marktmachern ein Umfeld bewahrt, in dem die Möglichkeiten zur Verbesserung der Marktzersplitterung, 22 zur Beseitigung von Preisschwankungen, zur Erzielung der bestmöglichen Ausführung und zur Förderung des Typs reduziert wurden Wettbewerbsorientierte Marktstruktur, die ein nationales Marktsystem schaffen sollte. 23 Schließlich erließ die Kommission am 28. April 1981 einen Beschluss 24, in dem die ITS-Teilnehmer verpflichtet wurden, bis zum 1. März 1982 eine automatisierte Schnittstelle zwischen CAES und ITS einzurichten, die auf Regel 19c-3 beschränkt ist, und Änderungsvorschläge des ITS vorzulegen Plan, der die Einbeziehung der NASD als ITS-Teilnehmer widerspiegelt. 25 Die Kommission verabschiedete ihre Änderungen am ITS-Plan am 12. Mai 1982. 26 Die Änderungsanträge der Kommission galten ursprünglich für die Regel 19c-3, da die Kommission davon ausgegangen war, dass die Annahme der Regel 19c - 3 würde wahrscheinlich zu einer Erhöhung des Volumens für diese Wertpapiere führen, wodurch die Notwendigkeit einer effizienten Bindung zwischen den Börsen und dem OTC-Markt verstärkt wird. 27 Die Kommission beabsichtigte, die ITSCAES-Verbindung schließlich auf alle börsennotierten Wertpapiere auszudehnen. 28 Wie die Kommission ausgeführt hat, sollte das Ziel des Kongresses, das alle Märkte für qualifizierte Wertpapiere miteinander verknüpft sind, vollständig erreicht werden. Wird es notwendig sein, die ITSCAES-Schnittstelle künftig auf alle im dritten Markt gehandelten Bestände auszudehnen. Die Kommission hat den ITS-Plan am 27. Januar 1983 endgültig genehmigt. 30 Der Plan enthält eine Reihe von Bestimmungen über die Marktintegrität Die Kontinuität der Transaktionskurse zwischen den verschiedenen Marktzentren, einschließlich eines handelsrechtlichen Regelwerks, zu gewährleisten. 31 Es enthält auch eine Blockhandelspolitik, die besondere Rechte für jeden Markt bietet, der das beste nationale Angebot oder Angebot anbietet, wenn Blockgrößengeschäfte auf einem anderen Markt stattfinden. 32 B. Neuere Entwicklungen Am 12. November 1991 legte die NASD der Kommission gemäß Regel 11Aa3-2 Buchstabe e einen Antrag auf Überprüfung der ITS-Betriebsausschüsse (quotITSOCquot) vor, ohne zwei NASD-Empfehlungen zu genehmigen ITS Plan, die ITSCAES-Verbindung auf Nicht-Regel 19c-3-Wertpapiere zu erweitern. 33 Im Anschluss an diese Vorlage veröffentlichte die Abteilung für Marktregulierung ("Division Quot") ihre Studie "Markt 2000" 34, in der die Feststellungen der Divisionen enthalten waren, dass es notwendig war, die ITSCAES-Verknüpfung auszubauen, und mehrere Regulierungsfragen identifiziert hatte, von denen die Kommission glaubte, dass die NASD ansprechen müsse Vor jeder Erweiterung. 36 Im Übrigen hat die Kommission 1995 in der vorgeschlagenen Freigabe für die Vorschriften zur Auftragsabwicklung Stellung genommen, ob die ITSCAES-Verbindung auf Nicht-Regel-19c-3-Wertpapiere ausgeweitet werden sollte. 37 Im Rahmen der Verabschiedung dieser Bestimmungen hat die Kommission Maßnahmen zur Erweiterung der ITSCAES-Verbindung aufgeschoben und stattdessen die ITS-Teilnehmer ermuntert, gemeinsam zur Ausweitung der Verbindungen zu arbeiten. 38 Anschließend sandte die Kommission am 27. Mai 1997 ein Schreiben an die ITS-Teilnehmer, in dem vier Aspekte des ITS-Plans dargelegt wurden, die sie als wettbewerbswidrig betrachtete, und forderte, dass sie der Kommission angemessene Empfehlungen in Form von vorgeschlagenen Änderungen des ITS-Planes und Vorgeschlagenen SRO-Regeländerungen. 39 Die von der Kommission vorgelegten Antworten deuteten darauf hin, dass nicht alle Teilnehmer der Erweiterung der ITSCAES-Verbindung zustimmen würden. 40 Da der ITS-Plan derzeit eine einstimmige Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen erfordert, konnten diese Änderungen nicht von den Teilnehmern genehmigt werden. Daher hat die Kommission im Juli 1998 von sich aus die Erweiterung der ITSCAES-Verbindung vorgeschlagen. 41 Die Kommission erhielt auf ihren Vorschlag zahlreiche Stellungnahmen. Nach sorgfältiger Prüfung dieser Bemerkungen ändert die Kommission den ITS-Plan zur Erweiterung der ITSCAES-Verbindung auf alle notierten Wertpapiere. II. Zusammenfassung der Stellungnahmen Die Kommission erhielt 15 Kommentarbriefe zum Ausbau der ITSCAES-Anbindung an alle notierten Wertpapiere. 42 Alle 15 Kommentatoren unterstützen die Erweiterung in der Regel mit und ohne bestimmte Bedingungen. In der Regel die meisten der Kommentatoren, dass die Erweiterung der Verknüpfung wird stark profitieren den Markt und öffentliche Investoren. 43 Die Kommentatoren glauben, dass die Ausweitung der Verknüpfung: Steigerung der Effizienz und Transparenz der Märkte, Reduzierung des Handelsverkehrs und Steigerung der Wettbewerbsbedingungen zwischen Drittmarktfirmen und Börsen 44 die Marktzersplitterung verringern und langfristige Vorteile für die NMS 45 zur Erhöhung der Liquidität schaffen Und die Wettbewerbsfähigkeit der Wertpapiermärkte 46 und erhöhen die Möglichkeit für Investoren, auf allen Märkten den besten Preis für Aufträge in börsennotierten Wertpapieren zu erhalten. 47 Ein Kommentator gibt an, dass es keine gute wirtschaftliche Vernunft mehr gebe, die Regel 19c-3-Wertpapiere anders als die Nicht-Regel-19c-3-Wertpapiere zu handeln, während die andere aus Markt und wirtschaftlicher Sicht bedeutungslos ist. 49 Die NYSE hingegen ist der Auffassung, dass es angemessener ist, dass die ITS-Teilnehmer selbst die erforderlichen Planänderungen vornehmen, anstatt dass die Kommission die Änderungen annehmen wird. 50 A. Bedingte Erweiterung Die Kommission forderte ausdrücklich eine Stellungnahme dazu auf, welche Regulierungsmaßnahmen vor der Erweiterung der ITSCAES-Verknüpfung erforderlich sind. Einige Kommentatoren unterstützen die Expansion völlig, während mehrere Kommentatoren die Verknüpfung unterstützen, wenn die Kommission bestimmte Regulierungsdisparitäten zwischen dem dritten Markt und der Börsengemeinschaft beseitigt. 52 Zum Beispiel weist die NASD darauf hin, dass die Ausweitung der Verknüpfung zu diesem Zeitpunkt in vollem Umfang gerechtfertigt ist, da es erhebliche Änderungen am dritten Markt gegeben hat, seit die Verbindung ursprünglich 1982 gegründet wurde. 53 Auf der anderen Seite glaubt die NYSE, dass drei (1) eine verstärkte NASD-Aufsicht über den dritten Markt (2) die Annahme von festen Standards für die Warteschlange und die Ausführung von Kundenaufträgen und (3) die Anwendung des ITS-Handels durch Regel und Block-Politik, um NASD-Mitglieder zu decken, die nicht bei der NASD als quotITSCAES Market Makersquot in einem Wertpapier registriert sind. 54 1. Handel durch Regel Die Kommission forderte ausdrücklich eine Stellungnahme an, auf der gegebenenfalls dritte Marktteilnehmer einem handelspolitischen Regelwerk unterworfen werden sollten. Als Reaktion darauf wies die NYSE darauf hin, dass der Handel über die Regel für alle Dritten Marktmachung gelten sollte, im Gegensatz zu den Dritten Marktmachern. quot Die NYSE stellt fest, dass die derzeitige NASD Handel über Regel gilt bereits für alle Dritten Market Maker in ITSCAES förderfähigen Wertpapiere, Und würde dies auch weiterhin tun, wenn die Verbindung erweitert würde. Die NYSE glaubt, dass der Handel durch Regel sollte nicht nur für Trades von ITSCAES Market Maker, sondern auch für alle Trades von NASD-Mitgliedern, die börsennotierte Wertpapiere Handel berichtet gelten. 55 In ähnlicher Weise sind der Fachverband, CSE, Amex und CHX der Auffassung, dass für alle Mitgliedsfirmen, die Trades in ITSCAES-fähigen Wertpapieren tätigen, auch diejenigen, die nicht als ITSCAES-Market-Maker in diesen Wertpapieren registriert sind, einschließlich Blocks gelten Positionierungsfirmen und Auftragseingangsfirmen. 56 CHX stellt fest, dass drit - te Market-Maker, die unter die 1 57-Schwelle fallen, durch den Handel an Regeln gebunden werden sollten, da sie Positionierer und automatisierte Handelssysteme (quotATSsquot) blockieren sollten. 58 CHX ist der Auffassung, dass Blockpositionierer, die keine zweiseitigen, kontinuierlichen Märkte zitieren, den ITSCAES-Zugang für den Zweck der Zusendung von Zusagen, wenn sie ansonsten über einen Markt handeln würden, hätten, während sich die Drittmarkthersteller, Und verkaufen auf einer kontinuierlichen Basis sollte vollständige ITS-Zugang. CHX glaubt auch, dass ATS, die gewählt haben, um der Anzeigealternative zu unterliegen, eine passive Form des Zugangs zu ITS haben sollten (und dem Handel durch Regel unterworfen werden sollten), dass aber keine alternativen ATS keinen Zugang zu ITS haben ( Sondern immer noch dem Handel durch Regel unterliegen). 59 Schließlich unterstützt der ICI die Verabschiedung eines handelspolitischen Regelwerks für Drittmarkthersteller, ist aber der Auffassung, dass der Schutzumfang nur auf angezeigte Aufträge und nicht auf reservierte oder andere quothiddenquot-Aufträge beschränkt sein sollte. 60 Schwab schlägt vor, dass die NASD einen Handelsbericht-Modifizierer anbringt, der Drucke durch NASD Mitglieder kennzeichnet, die nicht ITSCAES Markthersteller sind. 61 Die NASD stellt fest, dass alle freiwilligen CQS-Market-Maker 62 und jeder andere OTC-Market-Maker, der mehr als 1 des konsolidierten Volumens eines Wertpapiers ausmacht, den NASD-Geschäften bereits nach Regel 5262 unterliegen und dass das Universum der ITSCAES förderfähig ist Wertpapiere automatisch den bestehenden Handel durch Regel auf diese Teilnehmer in Bezug auf die neuen Wertpapiere erweitern. Als Reaktion auf viele der oben besprochenen Bedenken erklärte die NASD zunächst, dass sie bereit sei, einen Handel über eine Regel zu prüfen, die auf alle Mitglieder anwendbar sei, die ansonsten nicht der Regel unterworfen wären (weil sie weniger als 1 des Volumens ausmachen und Sich nicht für CQS-Market-Maker zu entscheiden, oder weil sie in die Blockpositionierer-Ausnahme der Commissions-1-Regel passen). 63 In der jüngsten Vergangenheit stellte die NASD jedoch fest, dass sie nicht der Auffassung ist, dass die Anwendung eines Handels über Regelungen für Nichtmarktmakler fair wäre, weil Nichtmarktmacher keinen Zugang zu ITS haben. 64 Die NASD ist ferner der Ansicht, dass sie die Besorgnis über den Handel durch Emissionen lindern kann, indem sie die ITSCAES-Marktmacher für die Einhaltung der ITSCAES-Regeln, einschließlich des Handels über die Regel, überblickt. Die NASD stellt auch fest, dass Nasdaq durch ihren ITS-Desk in ihrer Marktoperationsabteilung in der Lage ist, auf Echtzeitbasis die Identität jedes NASD-Mitglieds zu bestimmen, das einen Handel berichtet, und wenn ein anderes Marktzentrum nach einem wahrgenommenen Handel durchsucht Markt durch ein NASD-Mitglied, kann das ITS Desk dem anfragenden Marktzentrum sofort mitteilen, ob der Druck von einem Market Maker, der der Regel unterliegt, oder einem NASD-Mitglied, das nicht der Regel unterliegt, gemeldet wurde. 65 Schließlich hat sich die NASD dazu verpflichtet, nach einem Jahr nach dem Jahr 2000 einen Modifikator für den speziellen Handelsbericht zu entwickeln, den das NASD - oder Nicht-CAES-Marktmacher-Mitglied, das einen Handel berichtet, an jeden Handelsbericht anhängen könnte, um einen solchen Handelsbericht zu unterscheiden Von CAES-Marktmachern. 66 2. Berichterstattungsregel Zwei Kommentatoren glauben, dass die NASD vor dem Ausbau der Verknüpfung ihre Handelsreportingregeln für börsennotierte Wertpapiere ändern muss, um sie an die Regeln für die Börsenmeldung anzupassen. 67 Als Reaktion darauf schlug die NASD vor, ihre Handelsreportregel für börsennotierte Wertpapiere zu ändern. 68 Insbesondere schlägt die NASD vor, eine Bestimmung ihrer Regeln für die Berichterstattung von Geschäften in börsennotierten Wertpapieren zu beseitigen, die es den Mitgliedern ermöglicht, Transaktionen in einer Weise zu melden, die in angemessener Weise mit dem Markt in Berücksichtigung aller relevanten Umstände in Zusammenhang steht Haben die ITS-Teilnehmer behauptet, dass diese Sprache eine unangemessene Flexibilität in der Weise bietet, in der die NASD-Mitglieder Drittmarkttransaktionen melden können. Die NYSE stellt fest, dass der NASD-Vorschlag seine Bedenken mit der Handelsberichtsfrage behandelt. 69 CHX glaubt jedoch nicht, dass der NASD-Vorschlag das wahrgenommene Problem mit der NASD-Handelsberichtsregel löst, weil es nicht das Ermessen beseitigen würde, dass die Handelsberichtsregel den Drittmarktherstellern die Feststellung des Preises für die Meldung eines Handels ermöglicht. CHX behauptet, dass der Vorschlag würde nur die Beseitigung der Standard-artikulieren, wie das Markup oder Markdown auf den Verkauf zu berechnen. 70 CHX argumentiert ferner, dass die Regeländerung die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein dritter Marktmacher in der Lage sein wird, eine Verletzung des Handels durch Regel zu vermeiden. 71 Die NASD reagiert auf diese Kritik, indem sie feststellt, dass die Besorgnis über die Handelsreportregel durch Überwachung und Durchsetzung der bestmöglichen Verpflichtungen und Bestätigungsvermerke wirksam angegangen wird. 72 3. Überwachung des Dritten Marktes CHX ist der Auffassung, dass die NASD ein umfassenderes Programm für die Überwachung des dritten Marktes durchführen muss, damit die NASD sicherstellen kann, dass der dritte Markt, der Unternehmen betreibt, die automatisierte Routing - und Ausführungsdienste bereitstellen Die innerhalb ihrer angegebenen Ausführungsparameter arbeiten. 73 Die NYSE vertritt die Auffassung, dass die Kommission nicht vorschlagen werde, die Verknüpfung auszuweiten, es sei denn, dass die NASD ein angemessenes Überwachungsprogramm für den dritten Markt installiert habe. 74 4. Sonstige Konditionen In der Sicht der KBS sollte ITS nur für alle notierten Wertpapiere gleichzeitig geöffnet werden, wenn die Wertpapiere großer, gut kapitalisierter Unternehmen, die im OTC-Markt tätig sind, im ITS enthalten sind. 75 Die CSE vertritt ferner die Auffassung, dass die Kommission das Verbot regionaler Märkte vom Handel mit Wertpapieren des öffentlichen Sektors im ersten Handelstag an behandeln sollte, da der dritte Markt nicht einer solchen Beschränkung unterliegt. 76 CHX behauptet, dass ATS-Regulierungen auf Drittmarkthersteller angewendet werden sollten, die automatisierte Routing - und Ausführungsmöglichkeiten für andere Broker-Händler in einer Weise bereitstellen, die direkt im Wettbewerb mit Börsen liegt. CBOE argumentiert, dass die Nasdaq-Market-Maker verpflichtet sein sollten, Limit-Order von Options-Market-Herstellern oder anderen Broker-Händlern in ihren angezeigten Quotes zu reflektieren und einen Preisschutz für solche Limit-Orders zu bieten. 77 B. ECN-Beteiligung Die Kommission hat ferner eine Stellungnahme dazu gefordert, ob elektronische Kommunikationsnetze (sogenannte "ATS") 78 an der ITS teilnehmen dürfen. 79 Die meisten Kommentatoren, die das Thema diskutieren, unterstützen die ECN-Beteiligung in irgendeiner Form. Die ICI glaubt, dass ein wirklich nationaler Markt eine Verknüpfung zwischen Börsen, Market Maker und ECNs erfordert und daher die Aufnahme von ECNs in ITS unterstützt. 80 Bloomberg stimmt zu, dass ECNs an der ITSCAES-Verknüpfung teilnehmen dürfen. Die NASD ist der Auffassung, dass die Kommission den bilateralen Zugang zwischen den ECN und den ITS-Teilnehmern ohne Einschränkung in Bezug auf einen Spread-Parameter für ein zweiseitiges Zitat durch die ECN zulassen sollte. Die NASD hält es auch für angemessen, eine Formulierung zu implementieren, um vor der Verknüpfung zu schützen, die als Order-Routing-Einrichtung zum Zugang zu ITS-Teilnehmern genutzt wird. 81 Schwab fordert die Kommission auf, mit der NASD und den anderen ITS-Teilnehmern zusammenzuarbeiten, um aufsichtsrechtliche und strukturelle Hindernisse für die Beteiligung der ECN an ITS und die ITSCAES-Verbindung zu beseitigen. 82 Die NYSE stellt fest, dass sie flexibel bleiben kann, wenn sie Planänderungen berücksichtigt, um ECNs unterzubringen, und weist darauf hin, dass die NASD eine Reihe potenzieller Wege in Betracht gezogen hat, in denen ECNs über die Verknüpfung auf ITS zugreifen könnten. 83 CHX glaubt, dass ATS, die sich dafür entschieden haben, der Anzeigealternative zu unterliegen, eine passive Form des Zugangs zu ITS haben sollten, dass aber nicht alternative ATS keinen Zugang zu ITS haben sollten. 84 C. Verschiedenes Mehrere Kritiker werfen zusätzliche Fragen bezüglich der Erweiterung der Verknüpfung auf. In der Proposing-Mitteilung stellte die Kommission fest, dass die NASDs-Autoquote-Politik mit dem ITS-Plan in Konflikt geraten würde, was computergenerierte Zitate auf 100 Aktien begrenzt, wenn die ITSCAES-Verbindung ausgebaut wurde. Die Kommission hat eine Stellungnahme zur Frage der Autoquote abgegeben. Die NASD antwortet, dass sie beabsichtigt, das Problem mit dem ITSOC zu diskutieren, mit dem Ziel, eine computergenerierte Zitatpolitik zu implementieren, die für alle ITSCAES-fähigen Wertpapiere gelten könnte. Die Kommission forderte auch die NASD auf, die Entwicklung von Normen für Warteschlangen und die Ausführung von Kundenaufträgen in Erwägung zu ziehen. Die NASD glaubt nicht, dass es in diesem Bereich bedeutende Probleme gibt. Sie meint, dass potenzielle Probleme sich als Fehlschlag manifestieren, wenn es darum geht, Kundenaufträge bei der Eröffnung nicht sofort anzuzeigen, oder dass sie nicht die bestmögliche Ausführung bieten, während sie mehrere Aufträge führen, für die verbesserte regulatorische Standards eingeführt wurden. Die NASD stellt fest, dass sie keine Probleme oder Beschwerden von Kunden in beiden Kontexten kennen. Er stellt außerdem fest, dass NASD-Market-Maker generell Kundenaufträge den Eröffnungskurs des Primärmarktes garantieren, wodurch das Potenzial für die Warteschlangen bei Open offen bleibt. 85 OptiMark ist der Auffassung, dass die Teilnehmer die Systemleistung und - kapazität von ITS erheblich verbessern sollten, da die eingesetzte Technologie eine ineffiziente Kombination von manuellen und automatisierten Teilsystemen innerhalb von ITS ist. OptiMark ist besorgt, dass dadurch Kapazitätsgrenzen entstehen, die zu schlechten oder unzeitigen Hinrichtungen von ITS-Verpflichtungen und Verzögerungen beim Zugang zu ITS führen. 86 Die CSE fordert die Kommission nachdrücklich auf, Ineffizienzen innerhalb des ITS und anderer nationaler Marktsysteme, einschließlich CTA und CQS, zu beheben, um eine schnellere Handelsberichterstattung und eine Aktualisierung zu ermöglichen. 87 CHX glaubt, dass Probleme im Zusammenhang mit dem Ablauf der ITS-Verpflichtungen bestehen, die vom empfangenden Markt nicht ausgeführt werden. Im Allgemeinen betrachtet CHX den Ablauf der ITS-Verpflichtungen als Verstoß gegen die feste Zitatregel und ist der Auffassung, dass die ITS-Teilnehmer eine Haftung nach dem ITS-Plan haben sollten, wenn ein Markt nicht vor Ablauf einer ITS-Verpflichtung handelt. 88 D. Auswechseln oder Umschreiben des ITS-Plans Die Kommission forderte ausdrücklich eine Stellungnahme dazu auf, ob die ITS-Anlage selbst ersetzt oder der ITS-Plan umgeschrieben werden sollte. CHX sieht derzeit keinen Grund, derartige Maßnahmen zu ergreifen, da ITS, obwohl zwanzig Jahre alt, der Industrie gut gedient hat und sich im Laufe der Zeit den sich ändernden Marktbedingungen angepasst hat. CBOE auch erklärt, dass der Plan den NMS gut gedient hat in den letzten zwei Jahrzehnten und glaubt, dass mit zunehmender Automatisierung und andere Verbesserungen, wird es auch weiterhin die Industrie in das nächste Jahrhundert zu dienen. Im Gegensatz dazu behaupten die NYSE und Amex beide, dass sie empfänglich sind, um Alternativen zu ITS zu diskutieren. 89 ICI glaubt, dass weitere Verbesserungen erforderlich sein können, um die Ziele eines wahren NMS zu verwirklichen, bei denen ein Kundenauftrag, der überall eingegeben wird, mit dem besten verfügbaren Preis interagieren kann. 90 Schwab ist der Auffassung, dass die Kommission in der Lage sein sollte, die Preise auf anderen Märkten effizienter und wettbewerbsfähiger zu gestalten, indem sie verlangt, dass jeder SRO Zugang zu seinem automatisierten Orderrouting-System erhält - entweder durch private Anbieter oder durch Sponsorenzugang durch Mitglieder Dieser SRO. 91 Die NYSE ist offen, um die mögliche Ersetzung des derzeitigen ITS-Computersystems durch bestehende Order-Routing-Systeme oder ein System von Drittanbietern zu erörtern, schlägt jedoch vor, dass die Kommission prüfen sollte, ob eine Verbindung überhaupt erforderlich ist. 92 Die NYSE hat auch Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Struktur, die jedes neue System regeln würde. Darüber hinaus ist die NYSE der Auffassung, dass jede neue Verknüpfung Nicht-Mitgliedern den Zugang nur zu überlegenen Preisen bieten sollte. 93 Schließlich ist die NYSE der Auffassung, dass die Kommission, wenn die Kommission den Plan geändert hätte, die Beschreibungen der im gegenwärtigen Plan enthaltenen ITS-Schnittstellen beibehalten und eine Klarstellung annehmen müsse, dass diese Beschreibungen die einzigen Mittel darstellen, mit denen die Teilnehmer auf ITS zugreifen können . III. Diskussion und Annahmegrundlage A. Erweiterung der Kopplung allgemein Wie sie ursprünglich in ihrem ständigen Zulassungsbeschluss für ITS dargelegt hat, ist die Kommission nach wie vor der Auffassung, dass es notwendig ist, die ITSCAES-Kopplung auf alle börsennotierten Wertpapiere auszuweiten, um das Kongressmandat von 1975 vollständig umzusetzen Um ein nationales Marktsystem zu schaffen, das die Börsen und den OTC-Markt miteinander verbindet. 94 Als die Kommission im Mai 1982 die beschränkte Verknüpfung der Regel 19c-3-Wertpapiere genehmigte, beabsichtigte sie, sie als ersten Schritt zu einer expansiveren Verbindung zu bezeichnen. 96 Die Änderungsanträge der Kommission wurden ursprünglich auf die Regel 19c-3 angewandt, da die Kommission davon ausgegangen war, dass die Annahme der Regel 19c-3 zu einer Erhöhung des Volumens für diese Wertpapiere führen würde, wodurch die Notwendigkeit einer effizienten Verknüpfung zwischen den Börsen und dem OTC erhöht wird Markt. 97 Seither ist das Handelsniveau im dritten Markt deutlich gestiegen. Im Jahr 1987 betrug der Marktanteil des NYSE-Stammaktienmarktes 1,7 Prozent des Handelsvolumens. Im Jahr 1997 betrug der Marktanteil des NYSE-Stammaktienmarktes 7,7 Prozent des Handelsvolumens und 10,49 Prozent der auf das konsolidierte Band gemeldeten Geschäfte. 98 Auf dem dritten Markt gab es weitere bedeutende Verbesserungen. Insbesondere muss jedes NASD-Mitglied, das in der Eigenschaft eines OTC-Market-Maker tätig ist, kontinuierliche zweiseitige Notierungen für alle börsengehandelten Wertpapiere liefern, in denen dieses Mitglied während des letzten Kalenderquartals mehr als 1 des gesamten Handelsvolumens ausmacht Die Sicherheit, wie im konsolidierten System berichtet (quot1 Rulequot). 99 Die NASD verlangt nun auch alle Drittmarkthersteller, die als CQS-Market-Maker in ITS-fähigen Wertpapieren registriert sind, um sich an ITSCAES anzumelden und daran teilzunehmen. 100 Darüber hinaus untersagt die NASD drit - ten Market Maker, ihre eigenen Kundenlimitaufträge im Handel zu halten. 101 Schließlich erfordert die Limit Order Display Rule Drittmarkthersteller, Kundenlimitaufträge im Angebot anzuzeigen, wenn diese Aufträge das Angebot verbessern. 102 Die Verabschiedung der Limit Order Display Rule eliminiert die Notwendigkeit, dass die NASD eine Regel implementiert, die die Anzeige von Kundenlimitaufträgen erfordert, die das bestehende ITSBBO verbessern, wie in der Market 2000 Studie empfohlen. 103 Die Limit Order Display Rule bietet auch eine erweiterte Möglichkeit für öffentliche Aufträge, mit anderen öffentlichen Aufträgen ohne Vermittlung eines Spezialisten oder Market Maker zu interagieren, indem bestimmte Kundenlimitaufträge im Angebot angezeigt werden sollen. Angesichts dieser Veränderungen ist nach Auffassung der Kommission die historische Unterscheidung zwischen Regel 19c-3 und Nicht-Regel-19c-3-Wertpapieren in der ITSCAES-Verbindung nicht mehr erforderlich. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Erweiterung die Fähigkeit eines Brokers erhöhen wird, den besten Preis für den Kunden zu erhalten, den Wettbewerb in börsennotierten Wertpapieren zu fördern, einen gleichberechtigteren Zugang zu den Märkten zu gewährleisten und zusätzliche Liquidität und effizientere Hinrichtungen zu gewährleisten. Der Verzicht auf eine Verknüpfung zwischen Börsen - und OTC-Märkten in allen börsennotierten Effekten hemmt die Fähigkeit eines Brokers, die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen zu gewährleisten, da Aufträge in Nicht-Rule-19c-3-Wertpapiere, die an Börsengeschäfte vermittelt werden, nicht einfach in den OTC-Markt umgeleitet werden können, wenn sie günstiger sind Preise werden von OTC Market Maker angeboten. Umgekehrt werden OTC-Market Maker davon abgehalten, ein effizientes Mittel zu verwenden, um ihre Aufträge zum Austausch von Etagen zu liefern, wenn der Umtausch einen günstigeren Preis in Non-Rule 19c-3-Wertpapiere hat. 104 Die Kommission ist der Auffassung, dass die Ausweitung der ITSCAES-Verknüpfung auf Nicht-Regel-19c-3-Wertpapiere dem OTC-Marktmacher und dem Börsenspezialisten ermöglichen wird, über ITS direkt auf übergeordnete Kurse zuzugreifen und nicht zu einem niedrigeren Preis zu gelangen. Die Kommission ist außerdem der Auffassung, dass der Ausfall der ITSCAES-Verbindung den Wettbewerb zwischen Maklern und Händlern sowie zwischen Börsenmärkten und anderen Märkten beeinträchtigen würde und dass sich wettbewerbsfähige OTC-Märkte nicht vollständig entwickeln können, wenn keine Verbindung für alle notierten Wertpapiere besteht. 105 Without an expanded ITSCAES linkage, OTC market makers in non-Rule 19c-3 securities have little ability to interact with the vast majority of retail orders, which presently are routed to the primary exchange markets, or to attract additional order flow through their displayed quotations. The expansion of the ITSCAES linkage should promote increased competition in non-Rule 19c-3 securities. The Commission also believes the expansion should help equalize access to all the markets because OTC market makers and exchange specialists will have more direct access to each others markets for non-Rule 19c-3 securities. Finally, the Commission believes that expanding the ITSCAES linkage will reduce the occurrence of trade throughs because the NASDs trade through rule will apply to all listed securities traded in the third market, not just Rule 19c-3 securities. 106 B. Conditional Expansion As mentioned above, several of the commenters asserted their belief that certain regulatory steps were necessary prior to expanding the ITSCAES linkage. Many commenters argued that the NASD should expand its trade through rule to apply to all NASD members. The Commission believes that the NASD should continue to consider modifying its existing trade through rule, but that it is not an essential precondition to approval of an expanded linkage. Currently, all third market makers registered as CQS market makers who trade ITSCAES eligible securities must register as ITSCAES market makers, which subjects them to the trade through rule. If the linkage is expanded, non-Rule 19c-3 securities will become ITSCAES eligible securities. Therefore, any CQS market makers in those securities will be required to register as ITSCAES market makers and will become subject to the NASDs trade through rule. Several commenters argued that the NASDs trade through rule should apply not only to ITSCAES market makers, but to all third market participants. The Commission, however, recognizes the NASDs concern that it is not fair to apply the trade through rule to other third market participants that trade in listed securities, such as block positioners that fit within the block positioner exception to the Commissions 1 Rule, and market makers that account for less than one percent of trading volume in a security and choose not to register as CQS market makers because they do not have access to ITSCAES. The Commission notes that the NASD has indicated its commitment to modifying the trade reporting process so that exchange Participants can distinguish a trade originating from an ITSCAES market maker from one originating from another third market participant. 107 This result should permit exchange participants to recognize when an NASD member subject to the trade through rule has executed a trade through. Until such time as the NASD makes the requisite systems changes to attach trade modifiers to trade reports, the Commission believes that the NASD can adequately surveil for compliance with the trade through rule. Commenters also expressed concerns regarding the NASDs trade reporting rule. The Commission believes that the issue of timely and accurate trade reporting of listed securities by the third market has already been adequately addressed. In July 1999, the Commission approved an NASD proposed rule change to amend NASD Rule 6420(d)(3)(A), the trade reporting rule for principal transactions in listed securities. 108 Prior to the rule change, the NASDs rule required members to report transactions in a manner quotreasonably related to the prevailing market taking into consideration all relevant circumstances. quot Commenters asserted that that this language provided too much flexibility in the manner in which NASD members may report third market transactions. The NASD rule change eliminated the quotreasonably related to the prevailing marketquot language. The Commission recognizes that there are differences in the trade reporting rules of the third market and the exchange markets, but believes that the rule change adequately addresses some of the ambiguity in the rule for the purpose of expanding the ITSCAES linkage. 109 The Commission also notes that third market transactions during regular market hours must be reported to the consolidated tape within 90 seconds of execution this is the same as the reporting of transactions on all the exchanges. Moreover, the Commissions confirmation rule requires participants in the third market to report transactions to the consolidated tape at the same price as they report the transactions to the customer. 110 The Commission notes that the NASD must continue to ensure that it is actively and adequately surveilling trade reporting in the third market. 111 C. ECNATS Participation In the proposing release, the Commission requested comment on whether ECNs (or ATSs) should be required or allowed to participate in ITS, and if so, what form that participation should take. Most of the commenters who discuss the issue supported ECN and ATS access to ITS in some form. For example, CHX believes that ECNs that have elected to be subject to the display alternative should have a passive form of access to ITS but that non-display alternative ATSs should not have any access to ITS. 112 The Commission believes that, in order to further the goals of the national market system, ECNs trading in listed securities should be linked to ITS. ITS should not prevent efficient electronic routing between markets. The Commission notes that the Participants have begun a dialogue about the parameters of ECN access to ITS. The Commission strongly urges the Participants to continue to discuss the issue and reach a resolution. D. NASD Autoquote Policy The Commission recognizes that the NASDs current autoquote policy may conflict with the ITS Plan if the linkage is expanded to cover all listed securities. 113 However, the Commission notes that the Participants have been discussing this issue, and expects the Participants to continue to discuss how to amend the Plan to permit computer-generated quotations. 114 IV. Costs and Benefits of the Proposed Amendment To assist the Commission in its evaluation of the costs and benefits that may result from the ITS amendments, commenters were requested to provide analysis and data, if possible, relating to costs and benefits associated with the proposal. No comments were received regarding this request. The Commission believes that any possible increase in costs to market participants are justified by the overall benefits of the proposed amendment. The proposed amendments will further the goals of a national market system under Section 11A by increasing a broker-dealers ability to achieve best execution of customer orders, promoting competition in listed securities, equalizing access to markets, and providing for additional liquidity and more efficient executions. Specifically, the Commission believes that expanding the ITSCAES linkage to non-Rule 19c-3 securities will enable an OTC market maker and an exchange specialist to directly access superior priced quotes in each others markets through ITS, rather than potentially executing an order at an inferior price. In addition, the expansion of the ITSCAES linkage should promote competition in non-Rule 19c-3 securities by encouraging market makers or specialists to improve their quotes to match or better the bid or offer in another ITS market in order to attract order flow from those other markets. Finally, the Commission believes that the proposed amendment should provide additional liquidity to the market in non-Rule 19c-3 securities because direct access ( i. e. . the increased ability to access a better price in a security) and increased competition should enable investors to execute transactions more efficiently. Any monetary costs to the Participants, including implementation costs and costs of expanding the linkage to include all non-Rule 19c-3 securities, would most likely be minimal, if they exist at all, compared to the overall costs of ITS. The Commission consulted with the Securities Industry Automation Corporation (quotSIACquot) as to any possible costs of implementing the expanded linkage. 115 SIAC informed the Commission that there would not be any systems costs from expanding the linkage, although there may be internal administrative costs for the NASD. 116 The Commission notes that the NASD fully supports the adoption of the Commissions amendment to expand the ITSCAES linkage. The Commission also notes that most commenters supported the expanded linkage. The Commission further notes that the proposal may affect ITS order flow between the Participants, by increasing it for some Participants, decreasing it for others, or increasing it for all Participants. The Commission believes that any costs to Participants in the form of possible reduced order flow or decreased tape fees (from decreased executions) are justified by the benefits of the proposal, including increased liquidity, increased competition, and a better chance for best execution of customer orders. V. Effects on Competition, Efficiency and Capital Formation Section 3(f) of the Exchange Act requires the Commission, when engaging in rulemaking that requires it to consider or determine whether an action is necessary or appropriate in the public interest, to consider whether such action will promote efficiency, competition, and capital formation. 117 In the Proposing Release, the Commission solicited comment on the effect on competition, efficiency, and capital formation. Many commenters believe that the expanded linkage will ultimately increase market efficiency, competition and transparency. 118 In the Commissions view, the amendment to the ITS Plan is not likely to impose any significant burden on competition, efficiency or capital formation not necessary or appropriate in furtherance of the Act. Indeed, the Commission believes that expansion of the ITSCAES linkage to all listed securities should promote competition among market centers and improve efficiency in the execution of customer orders. Section 23(a)(2) of the Exchange Act requires the Commission, when promulgating rules under the Exchange Act, to consider the competitive effects of such rules and to not adopt any rule that would impose a burden on competition that is not necessary or appropriate in furtherance of the Act. 119 The Commission has considered the proposed amendment to the ITS Plan to expand the ITSCAES linkage in light of the standards cited in Section 23(a)(2) of the Act and believes that it would not likely impose any significant burden on competition not necessary or appropriate in furtherance of the Exchange Act. Indeed, the Commission believes that the proposed amendment to expand the ITSCAES linkage should promote competition in non-Rule 19c-3 securities because OTC market makers should now be able to attract orders typically routed to exchange specialists by disseminating a superior quote in all listed securities, not just Rule 19c-3 securities. In addition, the expansion of the ITSCAES linkage should allow exchange specialists to attract orders held by OTC market makers in non-Rule 19c-3 securities. The Commission believes that the proposed amendment should help to increase efficiency and improve execution quality because investors will be able to access directly the exchange and OTC markets for all listed stocks. VI. Final Regulatory Flexibility Analysis A Final Regulatory Flexibility Analysis (quotFRFAquot) has been prepared in accordance with the provisions of the Regulatory Flexibility Act (quotReg. Flex. Actquot), to provide a description and estimate of the number of small entities that would be affected by the ITS Plan amendment to expand the ITSCAES linkage to all listed securities. 120 Paragraph (c)(1) of Rule 0-10 121 states that the term quotsmall businessquot or quotsmall organization, quot when referring to a broker-dealer, means a broker or dealer that: (1) had total capital (net worth plus subordinated liabilities) of less than 500,000 in its prior fiscal years audited financial statements or, if not required to file such statements, on the last business day of the preceding fiscal year and (2) is not affiliated with any person (other than a natural person) that is not a small business or small organization. None of the exchanges are included within the definition of quotsmall entity. quot The Commission estimates that there are 8,300 registered broker-dealers, including approximately 5,000 quotsmall entities. quot The Commission requested comment on the number of small entities that could be affected by the proposed amendment, but did not receive any comment on the subject. As discussed more fully in the FRFA, the proposal would directly affect the nine ITS Participants, none of which is a small entity as defined by paragraph (c)(1) of Exchange Act Rule 0-10. 122 However, specialists on the exchange floors who trade ITS-eligible securities, broker-dealers that have access to ITS through terminals located on exchange floors, and registered ITSCAES market makers who trade in ITS-eligible securities in the third market could be indirectly affected. To the extent that a specialist or market maker does fall under the definition of quotsmall entity, quot the Commission believes that the effect is likely to be indirect and positive. Under the current system, an OTC market maker may be trading a security at a better price than an exchange specialist (or vice versa) and the exchange specialist (or OTC market maker) is not able to access directly the better quote for non-Rule 19c-3 securities. Expanding the ITSCAES linkage to non-Rule 19c-3 securities should enable the OTC market maker and the exchange specialist to access directly those superior priced quotes through ITS, rather than potentially executing an order at an inferior price. Furthermore, the expansion of the ITSCAES linkage to non-Rule 19c-3 securities also would have an indirect, beneficial effect upon the ability of a broker with ITS access on an exchange floor to achieve best execution of customer orders. Finally, the ITS Plan amendment does not establish any new reporting, recordkeeping or compliance requirements for small entities. The Commission received no comments on the Initial Regulatory Flexibility Analysis prepared in connection with the Proposing Release. A copy of the FRFA may be obtained by contacting Christine Richardson, Attorney, Division of Market Regulation, Securities and Exchange Commission, 450 Fifth Street, N. W. Washington, D. C. 20549-1001. VII. Commission Authority The Commission is adopting changes to the ITS Plan as set forth below under Section 11A(a)(3)(B) of the Exchange Act, which authorizes the Commission to authorize or require SROs to act jointly with respect to matters as to which they share authority under the Exchange Act in planning, developing, operating, or regulating a national market system. 123 VIII. Conclusion The Commission continues to believe that it is desirable for the industry to take the lead in the development, implementation, and enhancement of national market system facilities and in the formulation of solutions to national market system issues. Affected industry participants should have every reasonable opportunity to advance national market system goals without direct Commission intervention. In this instance, however, the Commission believes that change will not occur without Commission intervention. Therefore, the Commission has determined to adopt final amendments to the ITS Plan to provide for the expansion of the ITSCAES linkage to all listed securities. The Commission finds that the final amendments are consistent with the Act, particularly Section 11A of the Act. IX. Text of Amendments to the ITS Plan The Commission hereby adopts amendments to the ITS Plan to provide for the expansion of the ITSCAES interface to non-Rule 19c-3 securities, pursuant to Rule 11Aa3-2(b)(2) and (c)(1) and the Commissions authority under Sections 2, 3, 6, 11, 11A(a)(3)(B), 15A, 17 and 23 124 of the Act. Below is the text of the amended ITS Plan. 125 Deleted text is bracketed and new language is italicized. Section 1. Definitions. (1) - (16) No Change. (17) quotITSCAES Security (stock)quot means a security (stock) (a) that is a System security . (b) that is a 19c-3 security and (c) and (b) as to which one or more ITSCAES Market Makers are registered as such with the NASD for the purposes of Applications. When used with reference to a particular ITSCAES Market Maker, quotITSCAES securityquot means any such security (stock) as to which the particular ITSCAES Market Maker is so registered. (18) - (25) No Change. (26) quot19c-3quot securityquot means an Eligible Security that is not a quotcovered securityquot as that term is defined in SEC Rule 19c-3 as in effect on May 1, 1982. Securities and Exchange Commission: Adoption of Amendments to the Intermarket Trading System Plan to Expand the ITSComputer Assisted Execution System Linkage to All Listed Securities, OGC-00-15, December 22, 1999 The Honorable Phil Gramm Chairman The Honorable Paul S. Sarbanes Ranking Minority Member Committee on Banking, Housing, and Urban Affairs United States Senate The Honorable Thomas J. Bliley, Jr. Chairman The Honorable John D. Dingell Ranking Minority Member Committee on Commerce House of Representatives Subject: Securities and Exchange Commission: Adoption of Amendments to the Intermarket Trading System Plan to Expand the ITSComputer Assisted Execution System Linkage to All Listed Securities Pursuant to section 801(a)(2)(A) of title 5, United States Code, this is our report on a major rule promulgated by the Securities and Exchange Commission (SEC), entitled Adoption of Amendments to the Intermarket Trading System Plan to Expand the ITSComputer Assisted Execution System Linkage to All Listed Securities (RIN: 3235-AH49). We received the rule on December 9, 1999. It was published in the Federal Register as a final rule on December 16, 1999. 64 Fed. Reg. 70297. The final rule amends the plan governing the operation of the Intermarket Trading System (ITS). The rule expands the ITSComputer Assisted Execution System linkage to all listed securities, including non-Rule 19c-3 securities. Enclosed is our assessment of the SECs compliance with the procedural steps required by section 801(a)(1)(B)(i) through (iv) of title 5 with respect to the rule. Our review indicates that the SEC complied with the applicable requirements. If you have any questions about this report, please contact James W. Vickers, Assistant General Counsel, at (202) 512-8210. The official responsible for GAO evaluation work relating to the subject matter of the rule is Thomas McCool, Director, Financial Institutions and Markets Issues. Mr. McCool can be reached at (202) 512-8678. Robert P. Murphy General Counsel cc: The Honorable Jonathan G. Katz The Secretary of the Securities and Exchange Commission ANALYSIS UNDER 5 U. S.C. sect 801(a)(1)(B)(i)-(iv) OF A MAJOR RULE ISSUED BY THE SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION ENTITLED ADOPTION OF AMENDMENTS TO THE INTERMARKET TRADING SYSTEM PLAN TO EXPAND THE ITSCOMPUTER ASSISTED EXECUTION SYSTEM LINKAGE TO ALL LISTED SECURITIES (RIN: 3235-AH49) (i) Cost-benefit analysis Although the SEC is not required to prepare a formal cost-benefit analysis, it is required, under section 3(f) of the Exchange Act, to consider whether an action is necessary or in the public interest and whether such action will promote efficiency, competition, and capital formation. 15 U. S.C. 78c(f). The SEC believes that any possible increase in costs to the market participants are justified by the overall benefits of the rule including increased liquidity, increased competition, and a better chance for best execution of customer orders. (ii) Agency actions relevant to the Regulatory Flexibility Act, 5 U. S.C. sectsect 603-605, 607, and 609 The Initial Regulatory Flexibility Analysis was incorporated in the Notice of Proposed Rulemaking and a summary of the Final Regulatory Flexibility Analysis (FRFA) is included in the preamble to the final rule. Both analyses provide the information required by the Act and include the reasons for the agency actions, its objectives, legal basis, and the reporting and recordkeeping requirements. The FRFA discusses the impact on the approximately 5,000 small entity broker-dealers, which will be indirect and positive. (iii) Agency actions relevant to sections 202-205 of the Unfunded Mandates Reform Act of 1995, 2 U. S.C. sectsect 1532-1535 The SEC, as an independent regulatory agency, is not subject to title II of the Unfunded Mandates Reform Act of 1995. (iv) Other relevant information or requirements under acts and executive orders Administrative Procedure Act, 5 U. S.C. sectsect 551 et seq . The final rule was issued using the notice and comment procedures contained in 5 U. S.C. 553. On July 30, 1998, the SEC published in the Federal Register a Notice of Proposed Rulemaking (Proposing Release). 63 Fed. Reg. 40748. In response, the SEC received 15 comment letters, which are summarized and responded to in the preamble to the final rule. Paperwork Reduction Act, 44 U. S.C. sectsect 3501-3520 The final rule does not contain any information collections that are subject to review by the Office of Management and Budget under the Paperwork Reduction Act. Statutory authorization for the rule The final rule is issued under the authority of section 11A(a)(3)(B) of the Exchange Act, 15 U. S.C. 78k-1(a)(3)(B). Executive Order No. 12866 As the rule is promulgated by an independent regulatory agency, it is not subject to the review requirements of Executive Order No. 12866.Intermarket Trading System Order Granting Approval of the Twentieth Amendment to the ITS Plan Relating to the Recognition of the Use by the Chicago Board Options Exchange, Inc. of the Regional Computer Interface and the Description of Commitment Acceptance Applicable to Specialists of the Boston Stock Exchange, Inc. This tables of contents is a navigational tool, processed from the headings within the legal text of Federal Register documents. This repetition of headings to form internal navigation links has no substantive legal effect. There is no table of contents available for this document. Enhanced Content - Table of Contents Enhanced Content - Submit Public Comment This feature is not available for this document. Enhanced Content - Submit Public Comment Enhanced Content - Read Public Comments This feature is not available for this document. Enhanced Content - Read Public Comments Enhanced Content - Sharing Enhanced Content - Sharing Enhanced Content - Document Print View Enhanced Content - Document Print View Enhanced Content - Document Tools These tools are designed to help you understand the official document better and aid in comparing the online edition to the print edition. These markup elements allow the user to see how the document follows the Document Drafting Handbook that agencies use to create their documents. These can be useful for better understanding how a document is structured but are not part of the published document itself. Enhanced Content - Document Tools Enhanced Content - Developer Tools Start Preamble April 24, 2003. On March 14, 2003, the Intermarket Trading System Operating Committee (ldquoITSOCrdquo) submitted to the Securities and Exchange Commission (ldquoCommissionrdquo), pursuant to section 11A of the Securities Exchange Act of 1934 (ldquoActrdquo), 1 and Rule 11A3a3-2 thereunder, 2 a proposed amendment (ldquoTwentieth Amendmentrdquo) to the restated ITS Plan. 3 The proposed amendment recognized the use by the Chicago Board Options Exchange, Inc. (ldquoCBOErdquo) of the Regional Computer Interface (ldquoRCIrdquo) and revised the description of commitment acceptance applicable to specialists of the Boston Stock Exchange, Inc. (ldquoBSErdquo). Notice of the proposed amendment appeared in the Federal Register on April 3, 2003. 4 The Commission received no comments on the proposed amendment. This order approves the proposed amendment. The Commission finds that the proposed amendment is consistent with the Act and the rules and regulations thereunder applicable to the ITS and, in particular, Sections 11A(a)(1)(C)(ii) and (D) of the Act, 5 and Rule 11A3-2(c)(2) thereunder, 6 which require among other things, that a plan amendment must be necessary or appropriate in the public interest, for the protection of investors and the maintenance of fair and orderly markets, and shall remove impediments to, and perfect the mechanisms of, a national market system. Specifically, the Commission believes that the plan amendment should enable the CBOE to use the communications network that links all the Participant markets. Further, the Commission believes that the proposed amendment clarifies in the ITS Plan those instances where an ITS transaction will be represented by one or more BSE Registered specialists. It is therefore ordered . pursuant to section 11A(a)(3)(B) of the Act, 7 that the proposed Twentieth Amendment be, and hereby is, approved. For the Commission, by the Division of Market Regulation, pursuant to delegated authority. 8 Margaret H. McFarland, End Signature End Preamble

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